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23.01.17 –
Wie im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbart, werden die planmäßigen Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau zum 01.04.17 ausgesetzt.
Den Eigentümerinnen und Eigentümern der Sozialmietwohnungen wird zum Ausgleich für die Begrenzung der Mietentwicklung – je nach bisherigem Förderverlauf – ein entsprechender Zuschuss oder die Reduzierung der Zins-/Tilgungsverpflichtungen für zu bedienende Förderdarlehen angeboten.
Die zuständige Senatorin hat die Investitionsbank Berlin (IBB) angewiesen, diese Maßnahme umzusetzen.
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