Pressemitteilungen 2016

Leipziger Platz 18/19 : Senatorenbaurecht untergäbt Vertrauen in Arbeit von Behörden und den Gleichheitsgrundsatz

 Pressemitteilung 

Das Planungs- und Baurecht ist ein hohes Rechtsgut. Auch weil es oft um viel Geld geht, ist allergrößter Wert auf geordnete Verfahren und demokratische Prozesse zu legen. Hemdsärmlige Einzelentscheidungen wie die von Senator Geisel am Leipziger Platz lassen deutliche Zweifel an der Gleichbehandlung von Bauherren aufkommen.

Im Widerspruchsverfahren hat Senator Geisel den Eigentümern des Grundstückes Leipziger Platz 18/19 den vollständigen Verzicht auf die Errichtung von Wohnungen gestattet. Dieses Senatorenbaurecht untergäbt das Vertrauen in die Arbeit von bezirklichen Genehmigungsbehörden und vor allem das Vertrauen in den Gleichheitsgrundsatz. Außerdem ist das Abgeordnetenhaus als Institution, die den Bebauungsplan beschlossen hat, in seinen Rechten beschnitten worden.

Der entsprechende Bebauungsplan I-15a wurde vom Abgeordnetenhaus am 10.11. 2015 beschlossen. Der Bebauungsplan sieht zwingend vor, in den oberen Geschossen am Leipziger Platz jeweils Wohnungen zu bauen. Auch und gerade in dem Kopfbau am Leipziger Platz 18/19. Das Grundstück hatte in der Abwägung zu dem Bebauungsplan sogar eine besondere Rolle aus diesem Punkt gespielt und ist in der Begründung zum B-Plan besonders erwähnt. Der Wohnanteil ist ein grundsätzliches Element der Planung und nicht verhandelbar.

Falls der Senat eine Änderung wünscht, hätte er ein förmliches Änderungsverfahren einleiten müssen. Das Abgeordnetenhaus hätte in einem ordentlichen Verfahren darüber demokratisch befinden können.
Stattdessen hat Senator Geisel eine Befreiung von den Forderungen des B-Planes ausgestellt. Merkwürdigerweise im September 2015, bevor der Antrag auf eine Befreiung beim Bezirksamt Mitte überhaupt gestellt war.

Der Senator muss dringend seine Entscheidungsgründe dem Parlament darlegen. Insbesondere angesichts der heftigen aktuellen Wohnungsbaudiskussion muss er erklären, warum er an diesem Ort freiwillig auf Wohnungen verzichtet, die das Abgeordnetenhaus durch Beschluss ausdrücklich gefordert hat.

Senat darf MieterInnen zu den Wahlen der Mieterräte nicht ausschließen

 Pressemitteilung 

 

Zu den Vorgängen anlässlich der Mieterratswahlen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften: 

Der Senat muss erklären, wie es zur Aberkennung des passiven Wahlrechts von BewerberInnen bei den angesetzten Wahlen zu den Mieterräten kommen konnte. Wenn die rechtlich einwandfreie Durchführung der Wahlen nicht gewährleistet ist, müssen sie wiederholt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Aufklärung und wird das Thema für die nächste Sitzung des Ausschusses Bauen/Wohnen/Verkehr, die vor den Abgeordnetenhauswahlen stattfindet, anmelden.

Das gerade beschlossene Wohnraumversorgungsgesetz soll die Beteiligung der MieterInnen an Unternehmensentscheidungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verbessern und durch Mitbestimmung mehr Akzeptanz und Kompromisse bei Neubauprojekten und Modernisierungen erreichen. Das Gesetz formuliert als einzige Bedingung für die Mitarbeit in den Mieterräten die Eigenschaft "MieterIn". Dass der Senat und die landeseigenen Wohnungsunternehmen nunmehr über externe Wahlkommissionen eine Überprüfung der KandidatInnen auf Basis von Dossiers der Wohnungsbaugesellschaften durchführen, entbehrt einer Rechtsgrundlage und wirft erhebliche politische und datenschutzrechtliche Fragen auf.

Über 100 KandidatInnen, die sich im Interesse der Mieterschaft ihres Quartiers engagieren wollten, wurde die Wählbarkeit abgesprochen. Damit ist es schwerer, für den Mieterrat der GESOBAU zu kandidieren als für das Berliner Abgeordnetenhaus. Die Argumentation des Senats, er habe mit all dem nichts zu tun, weil es ja Wahlkommissionen gäbe, ist eine offensichtliche Ausrede. Das Gesetz, dem auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt hat, verpflichtet den Senat und die Wohnungsbaugesellschaften, die erweiterten Mitbestimmungsrechte der MieterInnen zu gewährleisten. Da kann es keine Ausrede geben.

Keine "open end - Finanzierung" für den Flughafen BER

 kommentar 

Laut Pressemeldungen haben die Gesellschafter der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) eine Art Garantieerklärung abgegeben, die auch bisher nicht bezifferte Zahlungen in das überteuerte Bauprojekt BER einschließen soll.

Wenn angesichts der mehr als verdoppelten Kosten des BER die Gesellschafter nunmehr eine "open end Finanzierung" garantieren wollen, so muss dem energisch widersprochen werden. Die öffentliche Hand muss die ihr anvertrauten Gelder sparsam und zielgerichtet einsetzen. Im Fall BER heißt das: Lieber ein etwas kleinerer aber eröffneter Flughafen, als eine teure und ewige Großbaustelle.
Wir erwarten zu dem Vorgang eine Aufklärung durch den Regierenden Bürgermeister Michael Müller.  

Neue Zahlen, alte Probleme – Senat produziert Wohnungsnot

 Pressemitteilung 

Presseerklärung zum neuen Wohnungsmarktbericht:

IBB-Wohnungsmarktbericht: Neue Zahlen, alte Probleme – Senat produziert Wohnungsnot

Der Wohnungsmarktbericht verdeutlicht die seit Jahren bekannten Probleme: Noch immer steigen die Mieten um ein Vielfaches schneller als die Einkommen der BerlinerInnen. Ein Anstieg bei den Neuvermietungen um 6,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ist zu hoch.

Dem Senat gelingt es nicht, die voranschreitende soziale Spaltung der Stadt zu stoppen. Die Preisspanne zwischen den Bezirken geht immer weiter auseinander. Zwar wird immer mehr gebaut, der Neubau geht aber oft am Bedarf vorbei. Gerade im preiswerten Segment gehen immer noch mehr Wohnungen verloren als neue gebaut werden. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nimmt weiter zu, was preiswerten Wohnraum zusätzlich vernichtet.

Berlin braucht keine hochpreisigen Eigentumswohnungen, sondern bezahlbare Mietwohnungen. Eine Kehrtwende in der Wohnungspolitik braucht entschiedenes politisches Handeln. Bevor es zu spät ist, brauchen die BerlinerInnen konkrete Maßnahmen für bezahlbaren und sozialen Wohnraum.

Asbest-Urteil: Mietminderung ersetzt keine gesunde Wohnluft

 kommentar 

Kommentar anlässlich des aktuellen Asbesturteils des Landgerichts Berlin:

Das Urteil macht erneut klar, wie wichtig eine geordnete Sanierung der Berliner Asbestwohnungen ist. Auch Mietminderung ersetzt keine gesunde Wohnluft.
Berlin braucht einen Sanierungsfahrplan, damit der Baustoff Asbest irgendwann Geschichte ist. Die 50.000 landeseigenen Wohnungen mit Asbestbefund müssen endlich saniert werden. Ebenso gilt das für den privaten Bestand. Doch dort erhebt der Senat nicht einmal Zahlen. Möglicherweise kommen weitere 50.000 oder mehr Wohnungen hinzu.

Der Senat ist im Wahlkampf und redet nur noch von Neubau. Das ist schlecht, wenn parallel die schlimmen Altlasten im Bestand ignoriert oder als harmlose "Einzelfälle" deklariert werden. Nach wie vor fehlt ein Register, das BewohnerInnen erlaubt, den Asbeststatus eines Hauses einzusehen. Wer eine Wohnung mietet oder kauft, muss sich informieren können, ob sie unter Verdacht steht oder bereits saniert wurde. Das ist echter Verbraucher- und Gesundheitsschutz.

BER – Vertrauen ist gut, Kontrolle wäre besser

 Pressemitteilung 

»Zur Befragung des Zeugen Matthias Platzeck, ehemaliger Ministerpräsident Brandenburgs, im BER-Untersuchungsausschuss:

Die Strukturen des Gesellschafters Brandenburg waren genauso wenig wie jene auf Berliner Seite geeignet, ein Großbauprojekt zu begleiten. Die Aussage von Matthias Platzeck macht deutlich, wie leichtfertig die Aufsichtsratsmitglieder mit den Problemen am BER umgegangen sind. Mangels Zeit und Fachkenntnis waren sie zu einer echten Kontrolle überhaupt nicht in der Lage. Der Aufsichtsrat hat sich auf die Geschäftsführung verlassen, ohne auf die Idee zu kommen, jemals Fachleute außerhalb der FBB zu befragen.

Besonders schlimm ist, dass nach der negativen Erfahrung 2012 sich dieses Verhalten auch bei dem neuen Geschäftsführer Mehdorn nicht geändert hat.

Im Gegenteil – ein Ende 2012 im Aufsichtsrat beschlossenes "externes Controlling", das den Aufsichtsrat informieren sollte, wurde unter dem Aufsichtsratsvorsitzenden Platzeck nach der Anstellung von Herrn Mehdorn wieder fallen gelassen. Der Beschluss wurde aufgehoben.«

WohnungsbauZahlenOffensive

 kommentar 

Der Senat und die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben heute ein 60.000 - Wohnungen - Programm vorgestellt.

Den Senatsplanungen fehlen der ökologische Anspruch und die notwendige Infrastruktur. Der Senat will im Wahljahr mit großen Zahlen glänzen, so ist die neuste Hochglanzbroschüre einzuordnen. Es handelt sich im Wesentlichen um Neubauten auf der grünen Wiese. Alternativ dazu hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor einem Jahr eine Studie zur Nachverdichtung vorgelegt, Dachgeschossausbau, Umnutzung nicht gebrauchter Gewerbeobjekte, Bebauung versiegelter Flächen, z.B. leer stehender Industriehöfe. 80.000 Wohnungen lassen sich auf diese Weise errichten. Der Senat ignoriert das völlig, weil er auf der Jagd nach der großen Zahl auf der grünen Wiese ist. Die Senatsplanungen sind oft ohne Infrastruktur vorgesehen. Dabei funktioniert kein Quartier ohne Schulen, Kindergärten, Arbeitsplätze, grün und Kultur.

Berlin braucht nicht Zahlenspiele sondern bessere Planung. Der Flächennutzungsplan muss überarbeitet und durch Bereichsentwicklungspläne für die einzelnen Kieze untersetzt werden. Nur dieser Weg führt langfristig zu Akzeptanz für neue Vorhaben und einem gedeihlichen Zusammenleben. Wenn die BürgerInnen vor Ort sehen, dass Wohnungen und Infrastruktur über die Stadt gerecht verteilt werden, kann aus Protest konstruktive Debatte werden.

Nach gescheitertem Mega-Deal Geld besser in Neubau investieren

 kommentar 

Der VONOVIA-Konzern (367.000 Wohnungen, davon 30.000 in Berlin) wollte den Konkurrenten Deutsche Wohnen (150.000 Wohnungen, davon 100.000 in Berlin) durch ein Aktiengeschäft übernehmen. Die Aktionäre haben abgelehnt.
Mit Milliarden wollte der Marktführer Bestandswohnungen ankaufen. Die Bewohner hätten diese zusätzlichen Schulden abtragen sollen, ohne eine irgendwie geartete Wohnwertverbesserung als Gegenleistung zu bekommen. Die Stadt Berlin und die anderen Kommunen hätten wegen einer Steuersparkonstruktion nicht einmal Grunderwerbssteuer erhalten. Der bloße Immobilienhandel trägt zur Lösung der Wohnungsprobleme in den Ballungsgebieten überhaupt nichts bei. Keine einzige Wohnung würde dadurch neu errichtet.
Nachdem der Deal nicht zustande gekommen ist, sind VONOVIA wie auch Deutsche Wohnen gefordert, ihr Geld lieber in Neubau und die Verbesserung ihrer Bestandsimmobilien zu stecken. Neubau statt Ankauf vergrößert den Wohnungsbestand in Berlin insgesamt und bietet mehr Neuberlinern Platz.
Die Deutsche Wohnen ist in Berlin in der Vergangenheit durch Angriffe auf den Berliner Mietspiegel aufgefallen. Er wurde nicht als Basis bei Mieterhöhungen anerkannt und gerichtlich bekämpft. Dieses Gebaren muss jetzt endlich aufhören.
Berliner Senat und Bundesregierung sind gefordert, dafür zu sorgen, dass die Basis für die Erstellung von Mietspiegeln einheitlich und gerichtsfest geregelt wird. Ein Markt, in dem Großkonzerne agieren, muss gut reguliert sein. Sonst haben die MieterInnen keine Chance.

Mehr hoch als breit, Baut Geschosswohnungen statt Reihenhäuser

 kommentar 

In Berlin werden nach wie vor viele Einfamilien- und auch Reihenhäuser gebaut. Die Grundstücke werden dabei mit ein oder eineinhalb Geschossen in sehr geringer Dichte belegt. Die Flächenauslastung liegt weit unter allen Möglichkeiten und es werden damit große Wohnungsbaupotentiale durch Senat und Bezirke aktiv verschenkt.
Angesichts des Bevölkerungszuwachses muss diese Praxis geändert werden. Auf die meisten Einfamilienhausgrundstücke könnten auch drei oder vier Wohnungen gebaut werden. Nicht ebenerdig, sondern etwas höher. Wo heute ein Geschoss steht, passen oft auch zwei oder drei hin. Mehr hoch als breit muss die Devise sein. Insbesondere in der Nähe von Bahnachsen und Ortsteilzentren ist dringend angeraten, diese verträumte Siedlungspolitik des letzten Jahrhunderts zu ändern. Berlin wird auch in Heinersdorf, Rudow oder Mahlsdorf irgendwann Großstadt sein. Der Senat hat das bisher nicht erkannt und auch nichts in diese Richtung unternommen. Stattdessen liegt sein Fokus einzig auf großen Wohngebieten auf der grünen Wiese, z.B. auf der Elisabethaue. Organische Stadtentwicklung besteht aber nicht aus Satelliten, sondern aus Verdichtung. Und zwar an den Orten, wo schon etwas steht.

Mietpreisbremse nur so gut, wie ihre Anwendung gesteigert wird

 kommentar 

Die Vorstellung der Studie des Immobiliendienstleisters CBRE, der starke Preissteigerungen im Miet- und Eigentumsmarkt bei den Angeboten aufzeigt, löst eine dringend notwendige Diskussion zur Praxis der Mietpreisbremse in Berlin und anderswo aus.

Die Mietpreisbremse ist eine Pflicht für VermieterInnen und ein Recht für MieterInnen. Aber sie funktioniert nur, wenn beide die Bestimmung kennen und vor allem auch anwenden. Das ist in Berlin noch zu selten der Fall. Manche Mietinteressenten freuen sich, eine Wohnung zu finden und zahlen auch höhere Preise. Das mag für Einzelne in Ordnung sein, für das Gesamtmietniveau der Stadt ist es nachteilig und macht die Mietpreisbremse in der Tat unwirksam. Deshalb sind alle VermieterInnen aufgefordert, die Mietpreisbremse anzuwenden und alle NeumieterInnen, die Anwendung einzufordern.

Nach Abschluss eines Mietvertrages besteht das Recht, die Miethöhe zu rügen, Informationen über die Miethöhe der VormieterInnen zu erhalten und ggf. eine Veränderung des Mietvertrags zu erreichen. Notfalls auch auf dem Klageweg.

Der Senat und die Verbände der Wohnungswirtschaft sind aufgefordert, die Mietpreisbremse bekannt zu machen und zur Anwendung zu mahnen.

Die sogenannte Mietpreisbremse im Bürgerlichen Gesetzbuch, seit 2015 in Berlin gültig, begrenzt Mieten beim Abschluss von neuen Verträgen auf die ortsübliche Vergleichsmiete zzgl. eines Aufschlages von maximal 10%. Zur Bestimmung der Mieten dient der Berliner Mietspiegel, ein weitreichend anerkanntes Werkzeug.

Folgen der angestrebten Übernahme der Deutsche Wohnen für Berlin

 kommentar 

Die durch die VONOVIA SE angestrebte Übernahme der Deutsche Wohnen hat natürlich auch Auswirkungen in und auf Berlin.

Dazu mein Kommentar:

1. Jede kreditfinanzierte Übernahme erzeugt einen Schuldenberg, der bei Wohnungsunternehmen letztlich von den Mietern refinanziert werden muss. Der Schuldendienst verbraucht Gelder, die dann für andere Zwecke, etwa für die Instandsetzung, fehlen.
2. Der Unternehmenssitz der VONOVIA ist Bochum und soll dort auch bleiben. Insofern besteht die Gefahr, dass für Berlin Steuereinnahmen aus den Unternehmenssteuern verloren gehen.
3. Beim Verkauf der GSW (heute Teilgesellschaft der Deutsche Wohnen) durch das Land Berlin wurde der Unternehmenssitz in Berlin langfristig vereinbart. Das hatte u.a. Arbeitsplatzüberlegungen zum Ziel. Diese Vereinbarung dürfte hinfällig werden.
4. Die Übernahme der Deutsche Wohnen via Aktientausch ist ein sogenannter Share-Deal. Diese Konstruktion dient u.a. der Vermeidung von Grunderwerbssteuern.
5. Die Deutsche Wohnen hat in der Vergangenheit einen Teil ihrer Bestände ordentlich saniert. Die VONOVIA hat in der Beziehung einen deutlich schlechteren Ruf.
6. Der Trend zu immer größeren Immobilienplayern verstärkt das Ungleichgewicht zwischen Vermietern und Mietern bei Vertragsverhandlungen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Gegen große Rechtsabteilungen ist der Widerstand z.B. bei unberechtigten Mieterhöhungen ungleich schwerer. Diesem Umstand muss der Gesetzgeber Rechnung tragen und das Mietrecht besser machen. Das betrifft sichere Regeln zum Aufbau von Mietspiegeln oder auch eine Mietpreisbremse, die nicht von Ausnahmen durchlöchert ist.

Schlossbauherr tritt ab: Alarmstufe GELB

 kommentar 

Als Abgeordneter, der sich mit den fehlgesteuerten öffentlichen Bauvorhaben BER und Staatsoper befassen muss, mache ich mir anlässlich des Abgangs von Herrn Rettig als Garant eines geordneten Bauprozesses am Humboldtforum große Sorgen.

Wenn der oberste Baumeister bzw. Bauherr geht, dann wird es schwierig. Wenn sich dann auch noch die Vermutung bestätigen sollte, dass Kompetenzstreitigkeiten und Änderungswünsche am Projekt die Ursache sind, dann haben wir mindestens Alarmstufe GELB.

Am BER und anderen Projekten haben die Verantwortlichen und die Steuerzahler schmerzlich lernen müssen, wozu spätere Planänderungen mitten im Bauprozess führen können: Zu reichlich Verzögerungen und Mehrkosten.

Wenn jetzt auch am Humboldtforum Wünsche der Nutzer und der Intendanz zu Änderungen im Raumprogramm oder der technischen Ausstattung führen, dann droht ein weiteres Kostengrab.

Jede Änderung führt zu einer Kette von Problemen. Schon das Versetzen einzelner Wände bedingt eine Änderung der Haustechnik, ggf. des Brandschutzkonzeptes, und verursacht großen Aufwand und komplizierte Abstimmungen unter den verschiedenen Fachplanern. Ausführende Firmen werden die Arbeiten stoppen und die Hand aufhalten. Nachträge und Zeitverzögerungen bringen den Bauherrn u.U. in die Situation der Erpressbarkeit. Das ist die Erfahrung nicht nur aus einem Vorhaben der öffentlichen Hand.

Jüngst hat auch die Reformkommission Großprojekte des Bundesministeriums auf derlei Probleme hingewiesen. Die Ausführungsplanung muss rechtzeitig fertig sein und durchgezogen werden.

Meine Empfehlung: Fertig bauen wie geplant. Änderungen immer hinterher, selbst wenn dann kleinere Abrisse notwendig sein sollten. Das klingt paradox, gewährleistet aber einen kontinuierlichen Bauprozess und die Abarbeitung einmal vergebener Werkaufträge.

 

BER: Gab es Hoffnung auf "Kulanz" des Bauamtes?

 pressemitteilung 

Zur Befragung des Zeugen Rolf Peterhänsel, Mitarbeiter des Projektsteuerers WSB/CBP, im BER-Untersuchungsausschuss:

Die BER-Gesellschafter haben offenbar gehofft, sich mit den Genehmigungsbehörden auf Kompromisse bei der Fertigstellung des Flughafens einigen zu können. Wenn sich das bewahrheitet, ist das abermals ein Indiz für den grob fahrlässigen Umgang mit Steuergeldern.

Der Zeuge Peterhänsel sagte aus, dass am Flughafen München mehr Kompromisse zwischen Bauherren, Genehmigungsbehörden und Politik gemacht worden seien. Rauchtests seien in München lange nach der Eröffnung noch durchgeführt worden. Vermutlich war es eine solche Praxis, die auch der Berliner Flughafengesellschaft und deren Eignern vorschwebte.

Indiz dafür ist, dass der damalige Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU) als Gesellschaftervertreter nach der Absage 2012 den zuständigen Landrat Loge für die Verschiebungen verantwortlich gemacht und abfällig als „Landkreisfeuerwehrmeister“ bezeichnet hatte.

An der Insolvenz des Haustechnikplaners IGK-IGR 2010 und maßgeblichen Bauverzögerungen am BER hatten nach Wahrnehmung des Zeugen einzelne Firmen einen großen Anteil – zum Beispiel die Firma Imtech, die Arbeiten bewusst verzögert habe.

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