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31.03.23 –
Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist hier meine Stellungnahme zum ausliegenden Entwurf des Bebauungsplans.
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Hinweise, Kritik und Vorschläge möchte ich zum Bebauungsplanentwurf 3-87 äußern.
1. Der drohende Komplettabriss des großen Stadions ist aus klimapolitischer Sicht falsch. Durch die Aufgabenformulierung im Wettbewerb wurde eine Variante mit größerem Bestandserhalt quasi verunmöglicht. Eine Wiederholung des Wettbewerbs ist angeraten. Die vorgesehene Bebauung des Jahnsportparks steht in Widerspruch zu den Zielen des Stadtentwicklungsplans Klima 2.0, der den Planungsraum als Schwerpunktraum für blau-grüne Maßnahmen zur Kühlung in der Nacht ausweist. Es muss daher sichergestellt werden, dass die ökologischen und klimatischen Anforderungen bei der Planung berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit hierfür wäre, die Wiesenflächen des Jahnsportparks zu erhalten und zu stärken, um ihre Funktion als bioklimatisch wertvolle Grünfläche zu sichern. Eine Nachbesserung der Planung ist daher dringend erforderlich, um eine nachhaltige und klimaangepasste Stadtentwicklung zu gewährleisten.
2. Der umfangreiche Baumbestand auf dem Gelände muss weitestgehend erhalten bleiben. Bitte im Bebauungsplan kenntlich machen.
3. Die Bezirke Pankow und Mitte benötigen unbedingt Sportflächen für Schulsport und Vereinssport. Diese Elemente müssen schnellstmöglich entstehen und gebaut werden. Die bisher geplante Abfolge 1. Großes Stadion, 2. Sportpark verkennt diese Notwendigkeiten völlig und ist nur auf den Profisport ausgerichtet. Das muss umgedreht werden.
4. Die Wendeschleife der Straßenbahn kann mit Bürogebäuden überbaut werden. Dadurch ist es möglich, auf dem Sportgelände selbst auf Büroflächen zu verzichten und den Versiegelungsgrad zu reduzieren.
5. Die historischen Lichtmasten müssen erhalten bleiben, weil sie ein herausragendes Merkmal des Ortes sind.
6. Die Sportwiese muss in der gegenwärtigen Größe erhalten oder ggf. im Sportpark verschoben werden. Bitte im B-Plan so festlegen.
7. Die Verkehrsanbindung ist für die beabsichtigte Nutzung als Inklusionsstandort mangelhaft. Wenn Beispielsweise 200 Personen mit Rollstuhl mit der U-Bahn (Eberswalder Straße) anreisen, reicht der eine Aufzug keinesfalls aus, und es können Wartezeiten im Stundenbereich entstehen. Mindestens ein zweiter Aufzug ist erforderlich. Der Übergang vom nördlichen Ausgang des U-Bahnhofes benötigt einen sicheren Übergang über die Schönhauser Allee. Dafür muss eine Ampelanlage gebaut werden. Auch wenn mir bekannt ist, dass die Schönhauser Allee und der U-Bahnhof außerhalb des Plangebietes liegen und die Verwaltung diese Vorschläge abbügeln wird, so bitte ich doch zumindest um Weiterleitung an die zuständigen Stellen.
Frdl. Gruß Andreas Otto
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