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03.04.20 –
Liebe Berlinerinnen und Berliner,
die Krise aufgrund der Coronavirus-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen und Probleme. Für manche Menschen sind diese Probleme existenziell. Als Wahlkreisabgeordneter versuche ich, wo Hilfe nötig ist, zu unterstützen. Dafür erreichen Sie mich am besten per Mail über andreas.otto@gruene-fraktion-berlin.de.
Der Berliner Senat macht Krisenmanagement und versucht, das Land Berlin auf die Pandemie einzustellen. Die Lage ist ernst, weil zu befürchten ist, dass durch Überlastung der Krankenhäuser irgendwann Menschen sterben, weil sie nicht behandelt werden können. Deshalb gibt es sogenannte Kontaktbeschränkungen, den Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Meter und viele andere starke Einschränkungen. Die aktuellen Vorschriften finden sich hier:
Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin.
Hilfe für (Solo-)Selbstständige und kleine Firmen
Die Coronavirus-Pandemie ist eine besondere Herausforderung für die gesamte Wirtschaft. Im Moment trifft es aber vor allem Selbständige, auf Honorarbasis Beschäftigte und kleine Firmen besonders hart. Aufträge sind kurzfristig weggefallen, Umsätze komplett oder zum großem Teil eingebrochen, Rücklagen kaum vorhanden. Laufende Kosten wie Mieten und Steuern müssen aber trotzdem weiter bezahlt werden. Alleine viele Gaststätten befinden sich in großen Nöten. Ich bin aktuell dabei, die Wirtschaftsverwaltung von Ramona Pop über konkrete Fälle aus meinem Wahlkreis zu informieren.
Verschiedene finanzielle Hilfsprogramme wurden bereits auf den Weg gebracht: Teilweise als Zuschuss, daneben Kredite. Nicole Ludwig, die wirtschaftspolitische Sprecherin unserer bündnisgrünen Fraktion, hat dazu die aktuell wichtigen Infos für Berliner Unternehmerinnen und (Solo-)Selbstständige zusammengefasst. Alle Informationen finden Sie hier.
Grundsicherung für den Lebensunterhalt
Wer in akute Schwierigkeiten geraten ist, den Lebensunterhalt und die Miete zu bezahlen, kann jetzt relativ unkompliziert Grundsicherung bei der Arbeitsagentur erhalten. Die Bedingungen sind dabei vereinfacht und die Prüfungen gelockert. Zum Beispiel können die tatsächlichen Mietkosten für die ersten sechs Monate unabhängig von der Wohnfläche übernommen werden. Alle Informationen auf der Seite der Arbeitsagentur.
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