Warum wird krebserregender Asbest in Wohnungen nicht im Mietspiegel berücksichtigt?

14.09.16 –

 schriftliche anfrage 

 

In der Schriftlichen Anfrage 17/19034 »Warum wird krebserregender Asbest in Wohnungen nicht im Mietspiegel berücksichtigt?« offenbart der rot-schwarze Senat mal wieder, wie wenig er über das genaue Ausmaß der Asbestgefahr in Mietwohnungen weiß. Das Vorhandensein von asbesthaltigen Bauteilen und eventuellen Schäden könne "nicht abschließend und mit vertretbaren Aufwand geklärt werden", eine Berücksichtigung im Mietspiegel sei daher nicht realisierbar. 

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Kategorie

Anfragen | Asbest | Baupolitik | im Parlament

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