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28.01.16 –
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus
Auf Berliner Baugrundstücken können künftig auch ohne endgültige Baugenehmigung Bäume gefällt werden. Zugleich sollen auf Friedhofsflächen nach der 20-jährigen Ruhe- und einer 10-jährigen Pietätsfrist Wohnungen gebaut werden. Bisher wurden ungenutzte Friedhöfe in der Regel zu Grünflächen.
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus ist ein reiner Schaufensterbeschluss, der den Eindruck erwecken will, die Bäume, die Friedhöfe und der Wald sind die größten Blockierer des Wohnungsbaus in Berlin. An der Baumschutzverordnung gescheiterte Bauvorhaben sind nicht bekannt. Ein einziges Bebauungsplanverfahren, das eine ehemalige Friedhofsfläche umfasst, gab es bisher. Bereits der Friedhofsentwicklungsplan von 2006 sieht einige Wohnungsbauvorhaben vor. Mit Sicherheit ist es nicht das Friedhofsgesetz, das in den vergangenen zehn (!) Jahren dort eine Bebauung verhindert hat.
Bisher hat sich eher der Senat als Wohnungsneubaublockierer hervorgetan.
Personalmangel sowie fehlende Bebauungspläne und Bereichsentwicklungsplanungen in den Bezirken, aber auch konkrete Fälle wie das Haus der Statistik, das Hochhaus auf der Fischerinsel, das riesige Shoppingcenter auf dem ehemaligen Güterbahnhof Pankow – das sind Behinderungen des Wohnungsbaus in Berlin. Es sind nicht die Bäume. Nicht die Friedhöfe. Nicht der Wald.
Rede im Plenum des Abgeordnetenhauses (dpr)
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