Tiere und Pflanzen gehören dazu - Wie die Berliner Bauordnung ökologischer wird

01.03.21 – von Andreas Otto –

Beton, Ziegel, Stahl, Glas und viele andere Baustoffe sind die Basis von Wohn- und Gewerbegebäuden sowie anderen Bauwerken in der Stadt. Bei Errichtung und Betrieb von Gebäuden wird enorm viel CO2 freigesetzt und der Klimawandel beschleunigt. Darüber hinaus enthält jedes Gebäude Schadstoffe, die im Falle eines Abrisses oft nicht wieder getrennt werden können. Verbundmaterialien und Giftstoffe landen auf der Deponie oder müssen verbrannt werden. Überall wo gebaut wird, verschwindet ein Stück vorhandene Natur. Boden wird versiegelt, Bäume und Vegetation werden gerodet. Die menschliche Zivilisation verursacht durch Bautätigkeit viele Schäden an der Natur, auch in Berlin. Denn hier wird gebaut. Wir bauen Wohnungen, weil viele Menschen hierher ziehen wollen, wir bauen Schulen und Kindergärten, weil Familien wachsen; außerdem wird auch in die Sanierung von Gebäuden, Straßen, Brücken investiert.

Die Stadt erlebt einen Bauboom wie lange nicht mehr. Und damit dieser Bauboom den Lebensraum von Pflanzen und Tieren nicht einfach vernichtet, muss bei neuen Häusern und Quartieren deutlich mehr auf die Verträglichkeit mit der Natur geachtet werden. Ein Weg dahin ist Aufklärung, ein zweiter sind Anreize und ansonsten gibt es natürlich Vorschriften und Gesetze. Ein solches Gesetz ist die Bauordnung, die in Deutschland von den einzelnen Länderparlamenten beschlossen und ggf. novelliert wird. Damit die Praxis wenigstens ähnlich ist, gibt es eine Musterbauordnung, die von der Bauministerkonferenz regelmäßig diskutiert und modifiziert wird. Die Berliner Bauordnung lehnt sich weitgehend an die Musterbauordnung an. Trotzdem hat sich unsere Koalition aus SPD, Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen 2016 einige Punkte vorgenommen, die wir anders machen wollen.  Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Die Koalition wird die Berliner Bauordnung novellieren mit dem Ziel, eine stärkere Begrünung von Grundstücken und Gebäuden, mehr recyclingfähige Baustoffe, eine Vereinfachung der Genehmigung von Holzbauten, mehr Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und im Wohnungsbau, eine Genehmigungspflicht von Abrissen, eine Abstandsfläche von 0,5 mal Gebäudehöhe  ...  zu erreichen. Die Koalition wird eine Strategie „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ zur schrittweisen Asbestsanierung erarbeiten und umsetzen.“

Die große Novelle kommt noch vor der Wahl
Für die bündnisgrüne Fraktion stehen die ökologischen Themen besonders im Fokus. In einer kleinen Novelle im Jahr 2018 wurde in der Berliner Bauordnung u.a. der Grundsatz der Recyclingfähigkeit von Bauprodukten formuliert und die Verwendung von konstruktiven Holzelementen bei Gebäuden bis 22 Meter Höhe deutlich erleichtert. Seit zwei Jahren wird an einer größeren Novelle gearbeitet, die weitere ökologische Fragen behandelt. Der Referentenentwurf der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegt bereits vor., Nach der Beteiligung der Verbände (erstmal auch der Umweltverbände) erfolgt dann  die Verabschiedung im Senat. Die parlamentarische Behandlung im Abgeordnetenhaus soll spätestens vor dem Sommer erfolgen, so dass die Beschlussfassung und Veröffentlichung in jedem Fall noch vor der Wahl im September gelingt. Bei den beabsichtigten Änderungen sind mehrere  naturschutzrelevanten Punkte besonders hervorzuheben. Die Abstandsflächen zwischen Gebäuden sollen etwas größer werden. Das bringt mehr Licht, aber auch mehr Platz für die Vegetation. Die Begrünung der Grundstücksteile, die nicht bebaut werden, ist auch heute schon pauschal in der Bauordnung (§8, Abs.1) vorgeschrieben. Trotzdem geschieht das oft nicht oder es werden gar sogenannte Schottergärten angelegt, die das Entstehen einer Vegetation weitgehend verhindern. Dass diese Praxis nicht durch die Bezirksämter unterbunden wird, macht insbesondere ein Umsetzungsproblem deutlich. Die Bauordnung setzt stark auf die Eigenverantwortung von Bauherrinnen und Architekten. Kontrollen vor Ort sind selten und mangels Personal auch nicht flächendeckend durchführbar. Deshalb wollen wir zur rechtlichen Klarstellung, dass Schottergärten explizit gesetzlich verboten werden. Das kann in der Bauordnung geschehen oder nach dem Vorbild von Baden-Württemberg auch im Naturschutzgesetz. Denn jeder Quadratmeter Vegetationsfläche, hilft.

Der Ökoparagraph
In der Bauordnung wird es künftig einen speziellen Ökoparagraphen geben. Arbeitstitel: „Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Grundstücksbegrünung, tierfreundliches Bauen.“ Um die Begrünung von Grundstücken und Gebäuden als Regelfall zu etablieren, soll die Bauordnung eine Mindestfläche des Grundstückes, der geeigneten Dächer und einen Anteil der Fassade festsetzen, wo Pflanzen wachsen sollen. Dabei wird die Bauordnung den Rechtsrahmen setzen. Für die konkrete Umsetzung sind Handreichungen oder Ausführungsvorschriften notwendig. Neben der Pflanzenwelt haben wir die Tiere im Blick. Dabei geht es zum einen um Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter und Fledermäuse. Die Anzahl der Nistmöglichkeiten, die pro Gebäude oder auf einer bestimmten Fassadenlänge anzubringen sind, muss noch im parlamentarischen Verfahren geklärt werden. Besonders schwierig ist die Debatte um das Thema Vogelschlag an Glas. Dazu gibt es verschiedene Formulierungsvorschläge, die insbesondere auf das Vermeiden spiegelnder Glasflächen orientieren. Spätestens wenn der Gesetzentwurf im Abgeordnetenhaus vorliegt, lohnt sich dazu eine Gesprächsrunde mit den Naturschutzverbänden, um die beste Formulierung zu finden. Letzter Punkt in diesem Kanon ist das Thema Licht. Außenbeleuchtung soll so beschaffen sein, dass die Auswirkungen auf die Tierwelt beachtet werden. Auch das muss noch präziser formuliert werden. Überhaupt ist es so, dass die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und für Umwelt mit den Ökothemen in der Bauordnung Neuland betreten. Historisch befasst sich eine Landesbauordnung mit Gebäudesicherheit, insbesondere Statik, Brandschutz, Haustechnik. Dass die Tier- und Pflanzenwelt selbstverständlich dazu gehört, müssen die Genehmigungsbehörden, die Architekten und viele Bauherrinnen erst lernen. Diese Bildungsaufgabe lässt sich nicht allein mit Gesetzen lösen. Dazu sind die Naturschutzverbände, die Schulen, die Medien und wir alle nötig. Aber wann, wenn nicht jetzt, muss es losgehen.

 

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Baupolitik | im Parlament | Klimaschutz

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