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11.03.19 –
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat jetzt den Entwurf für einen neuen Kleingartenentwicklungsplan veröffentlicht.
Damit sollen fast 99% der bestehenden Kleingärten bis mindestens zum Jahr 2030 gesichert werden. Das ist ein großer Erfolg. Nur ca. 900 Parzellen von insgesamt 71071, also etwas mehr als 1%, werden für Verkehr und soziale Infrastruktur in Anspruch genommen.
Diese gute Nachricht zeigt, welche hohe ökologische und kulturelle Bedeutung der Senat und die Koalition im Abgeordnetenhaus den Berliner Kleingärten beimessen. Allerdings ergibt sich daraus die Aufgabe, in Berlin dringend benötigte neue Wohnungen durch Verdichtung bestehender Gebiete zu errichten und so weiteren Druck von den Kleingartenflächen zu nehmen.
Besonders erfreulich ist, dass für die Anlagen Bornholm I (236 Parzellen) und Bornholm II (180 Parzellen) in Prenzlauer Berg die bisher bis 2020 geltende Schutzfrist um zehn Jahre verlängert ist. Während dieser Zeit bis 2030 wird an einer dauerhaften Lösung gearbeitet.
Ein kleiner Wermutstropfen ist allerdings, dass einige wenige Parzellen der Anlage Bornholm II höchstwahrscheinlich der Erweiterung der Bornholmer Grundschule bzw. dem Neubau einer Schulsporthalle werden weichen müssen. Das ist nicht schön für die Parzelleninhaber, aber notwendig, um dem Platzbedarf einer größer werdenden Schülerschaft im Bornholmer Kiez zu entsprechen.
Ich hoffe, dass sich für die davon betroffenen KleingärtnerInnen innerhalb der Anlagen eine solidarische Lösung findet.
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