Gastbeitrag - Energiepolitik als Reiz für das neue Bauen: Deutschland wird zum Top-Solarmarkt

12.10.23 – von Lisa Kossack –


Deutschland klettert auf Platz eins der europäischen Solarenergiemärkte - trotz Platz- und Sonnenmangels. Politische Unterstützung bei konkreten Projekten und solide Rahmenbedingungen sind in Berlin Grundvoraussetzung.

1.941 Sonnenstunden waren es im Jahr 2020 in Berlin.
Für eine Solaranlage mehr als genug. Berlin und Brandenburg bieten attraktive Förderprogramme und Steuervorteile für die Installation von Photovoltaikanlagen, was die Investition in solch eine Anlage noch lukrativer macht. Statt auf fossile Brennstoffe zu setzen, wäre es deutlich effizienter, auf das zu setzen, was die Natur zu bieten hat: die Energiequelle Sonne und so den eigenen Co2-Ausstoß zu reduzieren. Mitte Juli 2021 trat das neue Solargesetz von Berlin in Kraft. Ab 1. Januar 2023 schreibt es für alle Neubauten (ab 50 qm Gebäudenutzfläche) und bei Dachsanierungen eine Solarpflicht vor. Mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche müssen ab diesem Datum mit Photovoltaik oder Solarthermie (gemäß Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)) genutzt werden.

Im Zuge des Klimawandels und der hochgesteckten Ziele der EU bis 2050 klimaneutral zu sein, muss der Energiewandel in Deutschland und auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten kräftig durch den Einsatz von PV-Anlagen vorangetrieben werden. Aktuell ist ebenfalls im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg der Strombedarf deutlich ins Visier geraten. Bis zum Jahr 2050 soll durch die Reduktion direkter CO2-Emissionen der Bedarf an Strom laut den Wissenschaftlern von Frauenhofer bis zu etwa 1600 Terawattstunden betragen. Auch dieser Mehrbedarf an Strom zeigt klar, dass es in Zukunft ohne den Ausbau von Photovoltaikanlagen nicht gehen wird.

Gesetzeslage in Berlin
Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die Co2 Emissionen gegenüber 1990 um 70% zu reduzieren. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) sieht vor, dass öffentliche Gebäude in Berlin verstärkt mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden sollen. Dabei wird angestrebt, dass bis zum Jahr 2030 alle geeigneten Dachflächen von öffentlichen Gebäuden mit Photovoltaikanlagen belegt sind. Es ist jedoch zu beachten, dass die konkrete Umsetzung der Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden in Berlin von verschiedenen Faktoren abhängt, wie beispielsweise den baulichen Gegebenheiten der Gebäude und den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen öffentlichen Einrichtungen.

Neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere soll auch der Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. „Auch in Milieuschutzgebieten sollen energetische Sanierungen im Interesse des Klimaschutzes möglich sein, Luxus-Sanierungen dagegen weiter verboten bleiben.“, so Jarasch.
Es soll Berlinerinnen und Berlinern außerdem ermöglicht werden, eigene kleine PV-Anlagen, etwa auf dem Balkon, zu installieren. Dazu gibt es eine Förderung vom Land und die Stromnetz Berlin GmbH installiert bei Anmeldung der Anlage die notwendigen Zweirichtungszähler, sofern sie noch nicht vorhanden sind.
Zudem werden in Berlin auch Mieterstromanlagen genutzt. Hierbei erhalten Mieter*innen die Möglichkeit Strom zu beziehen, der direkt vor Ort produziert wurde, ohne Einspeisung in das Stromnetz. Der Strom wird durch Photovoltaikanlagen oder durch Kraft-Wärmekopplung (kleine Blockheizkraftwerk) direkt vor Ort erzeugt und an die Mieterinnen und Mieter im Kiez oder auch nur im einzelnen Haus geliefert. Dies soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien im Strommix zu erhöhen und die Energiewende voranzutreiben.

Solargesetz
Das Solargesetz sieht vor, dass bei der Planung von Neubaugebieten und größeren Sanierungsprojekten die Nutzung von Solarenergie von Anfang an berücksichtigt werden muss. Es sollen geeignete Flächen für die Installation von Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen vorgesehen werden, sowohl auf Neubauten als auch bei größeren Dachsanierungen. Des Weiteren enthält das Solargesetz Regelungen zur Nutzung von Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Es wird angestrebt, dass bei Neubauten und größeren Sanierungen Solaranlagen installiert und/oder ein Anteil des Warmwasserbedarfs und der Heizungsenergie durch Solarthermie gedeckt wird.


Lisa Kossack

Kategorie

Klimaschutz

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