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04.12.23 –
Nach langem Anlauf liegt das 6. Gesetz zur Änderung der Berliner Bauordnung dem Abgeordnetenhaus als Senatsentwurf vor. Weil es wesentliche ökologische Punkte nicht enthält und die aktuelle Debatte um Flexibilität bei Baulösungen nicht aufgreift, haben wir einen umfangreichen Änderungsantrag erarbeitet.
Wir wollen den Gebäudetyp "E" einführen (§§3 + 86a) mit dem Architektinnen neue technische Lösungen ohne veraltete Vorschriften finden dürfen. Weil Pflanzen und Tiere in der Stadt weiter leben sollen, müssen Gebäude begrünt und Nistmöglichkeiten errichtet werden (§8a). Damit behinderte Menschen Wohnungen nutzen und erreichen können, wollen wir mehr barrierefreie Gebäude und eine Quote für Rollstuhlwohnungen. Für schnelleres Bauen wollen wir die Zulassungsprozeduren für innovative Bauprodukte vorziehen (§17).
Beraten wird die Vorlage im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen am 4. Dezember ab 9:30 Uhr.
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Gesetzentwurf des Senats
Senatsvorlage zur Beschlussfassung Sechstes Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin
Frdl. Gruß
Andreas Otto, MdA
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