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28.05.20 –
Im Haushaltsgesetz für die Jahre 2020 und 2021 wurde ein „Sondervermögen [für die] Wohnraumförderfonds Berlin“ in Höhe von 274.285.000. Euro beschlossen. Das Geld ist unter anderem für die Sanierung von asbestbelasteten Wohnungen vorgesehen. Der Senat antwortet ausweichend und meint das Geld ausschließlich für schon zugesagte Deckungsmittelzusagen an die IBB ausgegben zu können.
Kategorie
Anfragen | Asbest | im Parlament